Überbrückungshilfe III

Überbrückungshilfe III weiter vereinfacht

Die Überbrückungshilfe III soll verbessert werden, erklärte die Bundesregierung. So sollen die Beantragung einfacher werden, die Förderung umfangreicher ausfallen und sie soll mehr Unternehmen zur Verfügung stehen, wie das Bundesfinanzministerium mitteilte. Die entsprechenden Punkte seien in Absprache zwischen Bundesfinanzmister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier festgelegt worden.

Zu den wichtigsten Änderungen zählen unter anderem:

  • Zugang zur Überbrückungshilfe III wird vereinfacht und erweitert
    • Antragsberechtigung bei Corona-bedingtem Umsatzeinbruch in einem Monat von mindestens 30 Prozent
    • Für Unternehmen mit Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro
  • Fördervolumen und Abschlagshöhe werden erhöht
  • Bis zu 1,5 Millionen Euro Überbrückungshilfe pro Monat
    • Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro
    • Überbrückungshilfe III auch für November und Dezember 2020
  • Gezielte Regelungen für besonders betroffene Branchen:
    • Reisebranche: Umfassende Berücksichtigung von Kosten und Umsatzausfällen durch Absagen und Stornierungen

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

sowie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbrueckungshilfe-lll/ueberbrueckungshilfe-lll.html