VPR-Steuerfachtagung in Köln: Hochkarätige Besetzung für EU TOMS Fiscalis – die Zukunft der Reiseleistungsbesteuerung geht jeden an!

Hamburg, 26. September 2018.

Steuerthemen müssen keine spröde Materie sein. Wenn sie von hochkarätigen Fachleuten internationalen Zuschnitts präsentiert und diskutiert werden, entsteht daraus eine spannende Fachtagung, von der jeder Teilnehmer mit Mehrwert und wichtigen Erkenntnissen zurückkehrt. Der Internationale Verband der Paketer VPR hat dazu mit seiner am 14. September 2018 in Köln durchgeführter Steuerausschuss-Sitzung ein zielführendes Best-Practice-Beispiel geliefert.

International angesehene Steuerfachleute und langjährige Kenner der Reisebesteuerungsmaterie wie Arthur Kerrigan (KPMG Dublin), David Bennett (Elman Wall Bennett/London) und Dr. Volker Jorczyk (VPR-Steuerausschuss-Vorsitzender) referierten und analysierten mit Branchenvertretern, Steuerberatern und Rechtsanwälten die aktuelle europäische Entwicklung im Steuerrecht für den Tourismus mit Blick auf die Paketer-Branche.

Mit Blick auf das am 23.-25.10.2018 in Berlin stattfindende EU TOMS Fiscalis, einer Zusammenkunft von USt-Experten aller EU-Mitgliedsstaaten nebst David Bennett als Fachmann und maßgeblichem Mitautor der "Study on the review of the VAT Special Scheme for travel agents and options for reform" (sog. EU TOMS Study) sind im Wesentlichen folgende Aspekte hervorzuheben:

 

  • Die Margenbesteuerung ist und bleibt als seit 1980 bewährte Vereinfachungsregelung für das B2C Geschäft unverzichtbar.
  • Wenn auch das B2B-Geschäft, wie es der EuGH wiederholt judiziert hat, zukünftig der Margenbesteuerung unterworfen werden soll – optional ist dies schon jetzt möglich –, muss gewährleistet sein, dass die Anwendungsregeln EU-weit einheitlich abgestimmt sind.
  • Die Ermittlung von Einzelmargen ist unsinnig und technisch allenfalls auf Basis geschätzter Werte möglich. Der VPR-Steuerausschuss empfiehlt, die praxisbewährte Gesamtmargenermittlung zwingend beizubehalten.
  • Neben einer Vielzahl technischer Fragestellungen, z. B. welche Einzelleistungen in den Anwendungsbereich der Margenbesteuerung fallen, sollte primär auch geklärt werden, was im Sinne des EU-Umsatzsteuerrechts eine "Reise" überhaupt ist.

 

Weiterer Tagungsordnungspunkt war die gewerbesteuerliche Hinzurechnung des Reisevorleistungs­einkaufs. Der VPR-Steuerausschuss sieht Aktionismus in diesem Zusammenhang weiterhin kritisch. Die maßgeblichen Entscheidungen fallen zunächst vor dem Finanzgericht Düsseldorf (mündliche Verhandlung vom 24.09.2018) und später dann in München vor dem Bundesfinanzhof. Die Bundesregierung ist – und dies gilt spätestens seit 2014 – klar positioniert und hat dies in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 17.08.2018 deutlich gemacht. (siehe Anlagen)

Franz-Josef Münchrath betonte sowohl zum Thema B2B-Margensteuer als auch zur Hinzurechnungsproblematik, dass es wichtig sei, den richtigen Weg – bei der Margensteuer ist dies die Verhandlung mit EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten während für das Gewerbesteuer-Damoklesschwert nur der längst eingeschlagene Weg zu Finanzgerichten und BFH überhaupt Rechtssicherheit zu bringen vermag – unbeirrt fortzusetzen. Unsere Erfahrungen im Zusammenhang mit der fast 14jährigen Verfahrensdauer bei der Doppelbesteuerung von Restaurationsleistungen haben gezeigt, dass die Paketer einen langen fiskalischen Atem brauchen und diesen in kollegialer Verbundenheit auch wie gewohnt gemeinsam trainieren müssen. Nur kurzfristige "Atemwegsübungen" reichen nicht aus. Genau hier liegt der Mehrwert einer  fachspezifischen Unterstützung der VPR-Mitglieder durch die jeweiligen Gremien, hier durch den bestens vernetzten VPR-Steuerausschuss.

Die VPR-Steuerfachtagung 2018 zeichnete sich insgesamt durch eine hohe Qualität der Referenten, der Inhalte, der Teilnehmer und eine intensive Diskussionsatmosphäre aus. Besonders hilfreich war der tellerrandüberschreitende Gedankenaustausch mit den als Gäste eingeladenen Vertretern der Wirtschaftskammer Österreichs sowie von den Veranstaltern Schauinsland und FTI.