E-Rechnung ab 2025 (DRV-Webseminar)

Dienstag, 10. September 2024

Mit Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes wird ab dem 1. Januar 2025 im B2B-Bereich die elektronische Rechnung Pflicht, sofern sowohl das rechnungsstellende als auch das empfangende Unternehmen ihren Sitz im Inland haben. E-Rechnungen müssen der europäischen Norm für elektronische Rechnungsstellung (EN 16931) sowie der EU-Richtlinie 2014/55/EU entsprechen und in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format erstellt und übermittelt werden.

Weiterführende Informationen zur gesetzeskonformen Umsetzung sind in den beiden Handouts des Deutschen Reiseverbandes (DRV) e. V. zusammengefasst:

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Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, sind wir gerne für Sie da.

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung.

Ihr VPR e.V.