Reisesicherungsfonds

Deutscher Reiseischerungsfonds in Kraft

Pünktlich am 1. November ist die Insolvenzabsicherung durch den neu geschaffenen Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) in Kraft getreten und der vom Gesetzgeber beschlossene Systemwechsel vollzogen worden. Reiseanbieter mit einem Umsatz ab zehn Millionen Euro im Jahr sind von nun an beim DRSF abgesichert.

Informationen zum Reisesicherungsfonds bietet der VPR auf seiner Website unter https://www.bdo.org/uploads/assets/61640289abeaaf5330000444/original/211007_H_K_Webinar_DRSF.pdf?1633944201