Überbrückungshilfen

Aktueller Stand bei den Überbrückungshilfen

Bei den „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ (von November 2020 bis Juni 2021) weisen wir auf die Zusatzregelungen für die Reisebranche hin: Provisionen sowie Erstattung von externen Ausfall- und Vorbereitungskosten sowie eine Personalkostenpauschale für bestimmte Reisen rückwirkend ab März bis Dezember 2020.

Aktuelle Informationen finden Sie online unter den FAQs des Bundeswirtschafts- und des Bundesfinanzministeriums:

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbrueckungshilfe-lll/ueberbrueckungshilfe-lll.html