Überbrückungshilfen

Überbrückungshilfe: verlängert und ausgeweitet

In einer gemeinsamen Erklärung mehrerer Ministerien hat die Bundesregierung die Verlängerung der Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen mitgeteilt. Diese wird in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt, zudem werden Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten. Höhere Fördersätze gebe es auch für Unternehmen, die weiterhin praktisch vollständig still liegen, kündigte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier an.

Die Regelungen im Einzelnen:

  1. Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder
    • einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
    • einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum
      verzeichnet haben.
  1. Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro.
  1. Erhöhung der Fördersätze. Künftig werden erstattet
    • 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (bisher 80 Prozent der Fixkosten),
    • 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent (bisher 50 Prozent der Fixkosten) und
    • 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent (bisher bei mehr als 40 Prozent Umsatzeinbruch).
  1. Die Personalkostenpauschale von 10 Prozent der förderfähigen Kosten wird auf 20 Prozent erhöht.
  1. Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.

Wie schon das laufende wird auch das neue Programm in einem vollständig digitalisierten Verfahren beantragt und bearbeitet werden können.